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BVerwG, 15.11.1993 - 8 B 208.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Durchführung einer Beweisaufnahme auch ohne Beweisantrag - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.07.1990 - 5 K 155/89
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.1993 - 2 S 1974/90
- BVerwG, 15.11.1993 - 8 B 208.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78
Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1993 - 8 B 208.93
Die Rüge, der Sachverhalt sei durch das Berufungsgericht nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst in der Tatsacheninstanz zumutbarerweise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. u.a. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 f.).